EHE OHNE GRENZEN

... ist die unmittelbare Reaktion Betroffener auf das neue Fremdenrechtsgesetz, das binationale Paare seit 1.1.2006 in ihrer selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensqualität in Österreich massiv beeinträchtigt.

Ehe allein begründet nicht mehr das Recht auf Aufenthalt und gemeinsames Familienleben und öffnet nicht den Zugang zum Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sehen sich binationale Paare mit Vorurteilen und Klischees konfrontiert.

Die Initiative EHE OHNE GRENZEN kämpft gegen gesetzliche Bestimmungen, die gemeinsames Ehe- und Familienleben verhindern. Das Hauptziel der Initiative ist die rechtliche Gleichstellung von binationalen mit österreichischen Paaren und Lebensgemeinschaften.

Die Initiative sieht sich als Drehscheibe für binationale Familien und Lebensgemeinschaften, die vom Wissen, Engagement und der Erfahrung ihrer Mitglieder lebt und wächst. Menschen aus allen sozialen Schichten, mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen und aus verschiedensten Herkunftsländern machen ihren Willen zum Zusammenleben in Österreich sichtbar und werden öffentlich wahrnehmbar. Binationale Paare bringen ihr Erfahrungs- und Erlebniswissen ein und entwickeln Eigeninitiative. Aus Betroffenen wurden ExpertInnen für das Fremdenrechtsgesetz und den Umgang mit behördlichen Diskriminierungen. Die eigenen Erfahrungen und das erworbene rechtliche Fachwissen werden in persönlichen Beratungsgesprächen anderen betroffenen Paaren zur Verfügung gestellt.

Die Initiative versteht sich als "Group in Progress" und agiert entsprechend dynamisch. Die Mitglieder bringen sich bei regelmäßigen Treffen mit ihren individuellen Interessen, Fähigkeiten und Stärken ein. Daraus entstehen Aktionen im öffentlichen Raum. Diese unterstreichen zum einen die rechtlichen Forderungen und dienen zum anderen der Auseinandersetzung mit Vorurteilen und Klischees. Die Wahrnehmung binationaler Beziehungen in der Öffentlichkeit soll einem Wandlungsprozess vom "Exotischen" und "Außergewöhnlichen" zum Realen und Normalen unterzogen werden.

Öffentlich präsent ist die Initiative EHE OHNE GRENZEN durch permanente Kontakte mit der Presse und mit allen für sie erreichbaren Medien.

EHE OHNE GRENZEN suchte von Anfang an Vernetzung und Allianzen mit zahlreichen NGOs und Menschenrechtsorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene.

EHE OHNE GRENZEN fokussiert zwar besonders binationale Ehepaare und Lebensgemeinschaften, sieht sich jedoch ebenso mit allen anderen durch das "Recht" zu "Fremden" gemachten solidarisch verbunden.

Unsere Forderungen können Sie hier online unterschreiben!

 

 

Warum es EHE OHNE GRENZEN gibt:


Fremdenrechtspaket 2005

Seit 1.1.2006 ist das Fremdenrechtspaket in Kraft, welches das Leben binationaler Paare in Österreich massiv beeinträchtigt:

Mindesteinkommen

ÖsterreicherInnen, die mit Drittstaatsangehörigen verheiratet sind müssen ein Einkommen von mind. 1.189,56 € netto + Miete* nachweisen, damit ihre PartnerInnen eine Niederlassungsbewilligung bekommen. Gleichzeitig dürfen diese erst ab Erhalt der Niederlassungsbewilligung arbeiten. Dadurch ist einkommensschwachen ÖsterreicherInnen, StudentInnen, Arbeitslosen, PensionistInnen, KindergeldbezieherInnen ein Familienleben in Österreich mit ihren EhepartnerInnen aus Nicht-EWR-Ländern de facto verwehrt.

Auslandsantragsstellung

Das Gesetz verlangt unterdes von drittstaatsangehörigen EhepartnerInnen, die Niederlassungsbewilligung vom Herkunftsland aus zu beantragen und dort die Entscheidungen der österreichischen Behörden abzuwarten.
Das bedeutet, dass Familien auf unbestimmte Zeit getrennt werden, die Antragssteller sich u. U. großen Gefahren aussetzen müssen, und enorme Kosten auf die Familien zukommen. Nicht in jedem Land gibt es außerdem eine zuständige österreichische Auslandsvertretung.
Anträge aus dem Inland sind nur zulässig, wenn man sowohl legal eingereist wie aufhältig ist, wodurch Asylwerber faktisch gezwungen werden, in das Land, aus dem sie geflohen sind, für die Dauer von mehreren Monaten bis zu einem Jahr zurückzukehren.

Zwangsillegalisierung

Das Gesetz sieht keine Übergangsbestimmungen vor, rechtmäßig gestellte Anträge aus dem Jahr 2005 und davor wurden für nichtig erklärt. Weiters mussten Asylsuchende, um eine Niederlassungsbewilligung als Angehörige zu beantragen, ihren Asylantrag - auf Geheiß der Behörden! - zurückziehen und wurden dadurch per 1.1.2006 illegalisiert. Damit sind sie von Schubhaft und Abschiebung bedroht

Generalverdacht auf Scheinehe

Die Standesämter sind nunmehr angewiesen, die Fremdenpolizei über geplante Eheschließungen zwischen ÖsterreicherInnen und Drittstaatsangehörigen zu informieren. Familienmitgliedern, die „Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt“ leisten, drohen bis zu sechs Monate Haft, in allen anderen Fällen wird der Straftatbestand der Begünstigung unter Angehörigen nicht geahndet.

Inländerdiskriminierung

Das Fremdenrechtspaket benachteiligt auch ÖsterreicherInnen gegenüber EU-BürgerInnen – eine weitere Diskriminierung binationaler Partnerschaften, die noch ihrer Aufhebung durch die Höchstgerichte harrt.

(Stand: Jänner 2011)

 

* Zu den 1189,56 € müssen noch die Mietkosten hinzugerechnet werden (wobei von der Miete eine "freie Station" von 254 € abgezogen werden kann). Außerdem müssen pro im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind 120 € (Bundesländer mit Mindestsicherung) bzw. 84 € (Mindestsicherung noch nicht umgesetzt) addiert werden.
Dies gilt für Erst- und Verlängerungsanträge.




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